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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Website und Dienstleistungen der Timora OÜ (Stand: 2024)

1. Allgemeines

Die Timora OÜ ist ein in Estland registriertes Unternehmen, das exklusive Concierge-Dienstleistungen in den Bereichen Lifestyle, Eventtickets und VIP-Erlebnisse anbietet. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Timora OÜ mit Verbrauchern (B2C) mit Wohnsitz in Deutschland und Österreich.

Timora OÜ versteht sich als Dienstleister für Zusatzleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Vermittlung von Tickets und Gutscheinen für Sport- und Lifestyle-Events, Erlebnis- und Gruppenreisen sowie hochkarätigen VIP-Erlebnissen (z.B. Kombinationsleistungen mit Hotelaufenthalten). Timora OÜ tritt nicht selbst als Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen auf. Die Durchführung der Events erfolgt durch den jeweiligen Veranstalter, welcher auch der Aussteller der Tickets ist. Vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch kommen daher ausschließlich zwischen dem Ticketinhaber (Kunden) und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Für diese Beziehungen können die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelten; entsprechende Hinweise finden sich in der Regel auf den Tickets oder Zutrittsberechtigungen. Timora OÜ vermittelt lediglich den Veranstaltungsvertrag und die damit verbundenen Serviceleistungen und steht in keinem vertraglichen Verhältnis zu den Veranstaltern oder deren Partnern.

Soweit Timora OÜ im Namen des Kunden Verträge mit Vorlieferanten, Reiseveranstaltern oder Drittanbietern (z.B. Hotels, Reiseunternehmen) schließt, gelten bezüglich der vermittelten Tickets oder Reiseleistungen ausschließlich die Geschäfts- und/oder Reisebedingungen der jeweiligen Anbieter bzw. Veranstalter.

Die nachfolgenden Bestimmungen dieser AGB bilden die alleinige vertragliche Grundlage für alle Buchungen, Lieferungen und Leistungen von Timora OÜ, einschließlich der Erteilung von Auskünften. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Timora OÜ hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss

2.1 Alle Angebote der Timora OÜ sind freibleibend und gelten vorbehaltlich der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung.

 

2.2 Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt noch kein bindendes Angebot dar. Der Vertragsschluss erfolgt wie folgt: Mit Übersendung einer Rechnung oder Auftragsbestätigung durch Timora OÜ gibt Timora OÜ ein Angebot zum Vertragsschluss ab. Die Annahme durch den Kunden erfolgt durch Bestätigung der Rechnung/Auftragsbestätigung (z.B. durch Zahlung oder ausdrückliche Zustimmung); mit Zugang der Annahmeerklärung beim Anbieter kommt der Vertrag rechtsgültig zustande.

 

2.3 Timora OÜ übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben auf ihren Online-Auftritten (Website, Social-Media etc.). Insbesondere können Verfügbarkeiten oder Preise kurzfristigen Änderungen unterliegen, ohne dass dies bereits im Online-Auftritt aktualisiert ist.

 

2.4 In Einzelfällen kann der Kunde Timora OÜ bevollmächtigen, in seinem Namen Verträge mit Drittanbietern (z.B. Vorlieferanten, Vermittlern oder Veranstaltern) direkt abzuschließen. Soweit Timora OÜ im Auftrag des Kunden handelt, kommt der Vertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zustande; etwaige Rechte und Pflichten aus solchen Verträgen betreffen den Kunden direkt.

3. Zahlungsmodalitäten & Preisbestandteile

3.1 Die Zahlung für bestellte Leistungen kann, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, per Banküberweisung, Kreditkarte (Abwicklung z.B. über Stripe) oder PayPal erfolgen. Timora OÜ behält sich vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen oder zusätzliche anzubieten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen über Tickets/Eintrittskarten/Zutrittsberechtigungen sofort nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Bei Rechnungen über Reiseleistungen (z.B. bei Pauschalpaketen) kann je nach Kurzfristigkeit des Auftrags eine abweichende Fälligkeit individuell vereinbart werden.

 

3.2 Alle angegebenen Preise verstehen sich brutto, also inklusive der geltenden Umsatzsteuer und aller Preisbestandteile, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen. Insbesondere können Ticketpreise für Veranstaltungen – vor allem bei ausverkauften Events – von den auf dem Ticket aufgedruckten Originalpreisen abweichen. Dies ist der Fall, wenn die Beschaffung nur mit Mehrkosten möglich war (z.B. über Zwischenhändler) und entsprechend höhere Aufwendungen anfielen. Die von Timora OÜ angegebenen Preise beinhalten bereits sämtliche Gebühren (etwa Vermittlungsaufschläge, Service- und Systemgebühren, Agenturleistungen sowie VIP-Service-Entgelte). Versandkosten oder Lieferkosten werden – falls sie anfallen – gesondert in der Rechnung ausgewiesen und sind vom Kunden zu tragen.

4. Widerrufsbelehrung – Rücktrittsrecht

4.1 Für Eintrittskarten, Tickets für Sonderveranstaltungen, Tischreservierungen (z.B. in Festzelten) und andere vermittelte, bereits erbrachte Leistungen besteht kein Umtausch- oder Rückgaberecht. In diesen Fällen liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne der gesetzlichen Vorschriften vor, sodass insbesondere das zweiwöchige Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist daher unmittelbar nach Bestätigung durch Timora OÜ bindend und verpflichtet den Kunden zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. Ein Umtausch, Storno oder eine Rücknahme der Tickets ist nicht möglich.

 

4.2 Timora OÜ haftet nicht für Absagen, Verschiebungen oder sonstige Änderungen einer Veranstaltung durch den Veranstalter. Änderungen von Sitzplatzkategorien, Terminänderungen (z.B. Spielverlegungen) oder Veranstaltungsabsagen liegen im Verantwortungsbereich des jeweiligen Veranstalters. In solchen Fällen ist eine Erstattung des Ticketpreises durch Timora OÜ ausgeschlossen. Bei Nichtabnahme bestellter Tickets (z.B. wegen Absage durch den Kunden) wird dennoch der vollständige Kartenpreis inklusive aller Gebühren fällig. In Ausnahmefällen und nur nach Rücksprache bemüht sich Timora OÜ, stornierte Karten anderweitig an Dritte zu vermitteln, ohne hierzu jedoch verpflichtet zu sein. Timora OÜ ist ferner berechtigt, bei ausverkauften Veranstaltungen im Interesse der Ticketbeschaffung für den Kunden die gebuchte Platzkategorie anzupassen, falls dies erforderlich ist, damit der Kunde jedenfalls an der Veranstaltung teilnehmen kann (z.B. Zuteilung einer gleichwertigen oder besseren Kategorie).

 

4.3 Wird eine Veranstaltung auf einen anderen Termin verschoben, liegt die Entscheidung beim Kunden, ob er den Ersatztermin wahrnehmen kann. Kann der Kunde den neuen Termin nicht wahrnehmen, erstattet Timora OÜ gegen Rücksendung der bereits ausgelieferten Tickets den aufgedruckten Kartenpreis (Nennwert). Weitergehende Ansprüche (z.B. Erstattung von Gebühren oder Aufwendungen) bestehen in diesem Fall nicht, außer sie ergeben sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen.

 

4.4 Timora OÜ übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl, Zerstörung, Vergessen oder Beschädigung von Eintrittskarten oder Zutritts-/Parkausweisen nach Übergabe an den Kunden. In solchen Fällen erfolgt kein Ersatz der Tickets und keine Erstattung bereits gezahlter Beträge. Der Kunde trägt nach Erhalt der Tickets das Risiko für deren Verlust oder Unbrauchbarkeit.

 

4.5 Timora OÜ ist berechtigt, unter bestimmten Umständen vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt insbesondere, wenn nach Vertragsschluss Umstände eintreten, die für die Vertragsdurchführung wesentlich sind und außerhalb des Einflussbereichs von Timora OÜ liegen, sodass die Leistungserbringung für Timora OÜ unmöglich wird oder nur unter unzumutbaren Erschwernissen erfolgen kann. Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn Timora OÜ trotz ordnungsgemäßer Disposition nicht vom Vorlieferanten beliefert wird oder nur noch zu wesentlich verschlechterten Konditionen beschafft werden kann. In einem solchen Fall wird Timora OÜ den Kunden unverzüglich informieren und bereits erhaltene Zahlungen nach Wahl von Timora OÜ entweder auf ein vergleichbares alternatives Leistungspaket umbuchen oder vollständig erstatten.

 

4.6 Timora OÜ ist weiterhin zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde wesentliche Vertragspflichten verletzt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn dem Kunden eine Verletzung der Sorgfaltspflichten im Umgang mit unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren (z.B. Tickets) vorwerfbar istsportkultour.de. In einem solchen Fall kann Timora OÜ den Vertrag einseitig beenden; bereits entstandene Ansprüche von Timora OÜ (z.B. auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz) bleiben unberührt.

 

4.7 Bei Tischreservierungen für spezielle Veranstaltungen (etwa Oktoberfest München, Cannstatter Wasen o.ä.) behält sich Timora OÜ vor, aus wichtigen Gründen eine Umbuchung in ein anderes gleichwertiges Zelt vorzunehmen, ggf. verbunden mit geänderten Einlasszeiten oder Anpassungen beim inkludierten Verzehrguthaben. Ein wichtiger Grund liegt etwa vor, wenn der ursprünglich gebuchte Bereich nicht verfügbar ist oder organisatorische Änderungen seitens des Veranstalters dies erfordern.

 

4.8 Für sonstige Dienstleistungen von Timora OÜ, die nicht unter die vorstehenden Ausnahmeregelungen fallen (z.B. reine Concierge-Dienstleistungen ohne Eventbezug), steht Verbrauchern grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Dieses Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Timora OÜ die beauftragte Dienstleistung vollständig erbracht hat, bevor die 14-tägige Widerrufsfrist abgelaufen ist, nachdem der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass Timora OÜ mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und der Kunde seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Timora OÜ verliert. Sofern diese Voraussetzungen nicht vorliegen, bleibt das Widerrufsrecht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bestehen. Übt der Kunde in einem solchen Fall den Widerruf aus, nachdem Timora OÜ eine Dienstleistung teilweise bereits erbracht oder der Kunde diese teilweise in Anspruch genommen hat, so hat der Kunde Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung zu leisten (vorausgesetzt, Timora OÜ hat den Kunden vorab ordnungsgemäß über diese Rechtsfolge belehrt).

 

Hinweis: Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen wird Timora OÜ den Kunden im gesetzlich erforderlichen Umfang über sein Widerrufsrecht belehren. Sofern im Einzelfall ein Widerrufsrecht besteht und nicht gemäß den obigen Regelungen erlischt, wird Timora OÜ ein Muster-Widerrufsformular und die gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsinformationen zur Verfügung stellen.

5. Lieferung / Versand

5.1 Die Versendung von Tickets/Unterlagen erfolgt – soweit nichts Abweichendes vereinbart ist – nach Zahlungseingang. In vielen Fällen werden Tickets erst zeitnah vor dem Event verfügbar gemacht; typischerweise werden Eintrittskarten ca. 1–2 Wochen vor der Veranstaltung versandt. Timora OÜ versendet Tickets in der Regel per versichertem Versand (z.B. Kurier oder DHL Express) an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Bei größeren Bestellmengen, besonders hohen Ticketwerten, Expresszustellungen oder internationalem Versand können zusätzliche Versandkosten für einen speziellen versicherten Versand anfallen; diese werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Ist eine rechtzeitige Versendung aufgrund kurzfristiger Bestellung nicht mehr möglich, kann nach Absprache eine Hinterlegung oder persönliche Übergabe vor Ort organisiert werden. Timora OÜ übernimmt keine Haftung für den Untergang, Verlust oder Verzögerungen beim Versand oder bei der Hinterlegung, soweit nicht ausnahmsweise ein Verschulden von Timora OÜ vorliegt.

 

5.2 Bitte überprüfen Sie die gelieferten Tickets unmittelbar nach Erhalt auf die Übereinstimmung mit Ihrer Bestellung/Rechnung. Bei offensichtlichen Falschlieferungen, insbesondere falsch ausgestellten Tickets (falsche Platzkategorie, falsche Veranstaltung o.ä.), hat der Kunde Timora OÜ den Fehler unverzüglich nach Erhalt der Sendung schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall erhält der Kunde eine kostenlose Ersatzlieferung gegen Rückgabe der falsch gelieferten Tickets. Sollte eine Ersatzlieferung nicht möglich sein (etwa weil die Veranstaltung zwischenzeitlich ausverkauft ist), wird Timora OÜ dem Kunden den gezahlten Preis erstatten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Timora OÜ.

6. Grundlage der Dienstleistungen in Verbindung mit der Ticketvermittlung

6.1 Timora OÜ tritt auf Grundlage dieser AGB ausschließlich als Vermittler bestimmter Leistungen auf. Dazu gehören insbesondere hochwertige Zusatzleistungen und VIP-Services, einzelne touristische Leistungen (z.B. Hotelaufenthalte), von Dritten veranstaltete Pauschalreisen sowie sonstige Reiseleistungen (z.B. Kombinationen aus Eventtickets und Hotelübernachtungen). Timora OÜ wird insoweit im Namen und im Auftrag des Kunden tätig, um die gewünschten Leistungen Dritter für den Kunden zu ermöglichen.

 

6.2 Mit der Beauftragung der Timora OÜ durch den Kunden – beginnend etwa mit der Recherche nach gewünschten Veranstaltungen und den damit zusammenhängenden Leistungen – nimmt der Kunde die Dienstleistungen von Timora OÜ in Anspruch. Ab dem Zeitpunkt der verbindlichen Buchung (Bestellung) des Kunden kommt hinsichtlich dieser Concierge- und Vermittlungsleistungen ein eigenständiges Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen Timora OÜ und dem Kunden zustande. Dieses Vertragsverhältnis umfasst die Bemühungen von Timora OÜ, dem Kunden die gewünschten Erlebnisse, Tickets und Zusatzleistungen zu verschaffen.

 

6.3 Für alle Buchungen über Timora OÜ ist ausschließlich der Inhalt der individuell mit Timora OÜ geschlossenen Vereinbarungen (inklusive dieser AGB) maßgeblich. Der Kunde schließt seine Verträge auf Grundlage dieser Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde; ihre Geltung wird hiermit vorsorglich ausdrücklich ausgeschlossen.

 

6.4 Tickets für Events werden in aller Regel vom jeweiligen Veranstalter herausgegeben, entweder als nicht personalisierte Tickets oder als personalisierte Tickets. Nicht personalisierte Tickets können vom Veranstalter meist frei übertragen oder weiterverkauft werden. Bei personalisierten Tickets setzen viele Veranstalter jedoch Maßnahmen ein (z.B. Namensaufdruck, Ausweiskontrollen, erschwerte Umschreibungsprozesse), um eine Weitergabe der Tickets an Dritte zu erschweren, zu begrenzen oder auszuschließen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Timora OÜ auf solche Bedingungen keinen Einfluss hat. Haftung und Verantwortung von Timora OÜ beschränken sich in diesem Zusammenhang darauf, dem Kunden ein gültiges Ticket zu verschaffen. Sollte der Kunde ein personalisiertes Ticket nicht nutzen können, weil der Veranstalter eine Umschreibung ablehnt oder erschwert, haftet Timora OÜ höchstens bis zur Höhe des aufgedruckten Kartenpreises (Nennwert) des Tickets. Die von Timora OÜ erbrachte Vermittlungsleistung (z.B. die Recherche und Beschaffung des Tickets oder eines bestimmten Arrangements) bleibt in solchen Fällen als eigenständige, vom Ticket unabhängige Leistung bestehen und ist vom Kunden zu vergüten

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Jede von Timora OÜ gelieferte Eintrittskarte oder Zugangsberechtigung (sowie ggf. sonstige Ware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erfüllung aller zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Forderungen von Timora OÜ Eigentum der Timora OÜ (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Vor Eigentumsübergang dürfen Tickets oder andere unter Eigentumsvorbehalt stehende Gegenstände weder weiterverkauft, verpfändet noch zur Sicherheit an Dritte übereignet werden. Verstößt der Kunde hiergegen, ist Timora OÜ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (siehe Ziffer 4.6) und Schadenersatz zu verlangen.

8. Haftung

8.1 Timora OÜ haftet nicht für Schäden, die dem Kunden im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung selbst entstehen. Insbesondere übernimmt Timora OÜ keine Haftung für Inhalt, Ablauf, Durchführung und Qualität der Veranstaltungen. Die Verantwortung hierfür liegt ausschließlich beim jeweiligen Veranstalter. Dies umfasst etwa Verletzungen, Schäden oder Unannehmlichkeiten, die während eines Events auftreten, sowie Änderungen im Programmablauf.

 

8.2 Das Recht des Kunden, sich vom Vertrag zu lösen, falls eine Pflichtverletzung vorliegt, die nicht von Timora OÜ oder dem Veranstalter zu vertreten ist und nicht auf einem Mangel der Leistung beruht, ist ausgeschlossen. Das heißt, sofern weder Timora OÜ noch der Veranstalter ein Verschulden an einer Vertragsstörung trifft und kein Leistungsmangel von Timora OÜ vorliegt, kann der Kunde aus diesem Grund nicht einseitig vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

 

8.3 Telefonische Auskünfte oder Zusagen (insbesondere zu Terminen, Daten, Platzreservierungen etc.) sind unverbindlich, solange sie nicht von Timora OÜ schriftlich bestätigt wurden. Erst eine schriftliche Bestätigung (etwa per E-Mail) und die vollständige Bezahlung begründen einen verbindlichen Anspruch auf entsprechende Leistungen. Vorher bestehende Reservierungen gelten stets als unverbindlich, da Reservierungsfristen und -bedingungen von den jeweiligen Veranstaltern vorgegeben werden und sich auch kurzfristig ändern können. Timora OÜ übernimmt in diesen Fällen keinerlei Haftung dafür, wenn eine vorläufig zugesagte Reservierung vom Veranstalter nicht aufrechterhalten wird oder sich ändert.

 

8.4 Im Übrigen haftet Timora OÜ nur in folgendem Umfang:

  • Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung gemäß § 280 Abs. 3 i.V.m. § 281 BGB) und Verzögerungsschaden (§ 280 Abs. 2 i.V.m. § 286 BGB) sind der Höhe nach jeweils auf das negative Interesse des Kunden begrenzt. (Negative Interesse bedeutet der finanzielle Schaden, den der Kunde dadurch erleidet, dass er auf die Vertragserfüllung vertraut hat.)

  • Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist höchstens auf den Betrag des aufgedruckten Ticketpreises bzw. den vom Lieferanten in Rechnung gestellten Kaufpreis begrenzt.

  • Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit der Leistung) ist ausgeschlossen.
     

8.5 Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist außerdem ausgeschlossen, wenn und soweit der Schaden auf ein Mitverschulden des Kunden zurückzuführen ist. Dies gilt insbesondere bei Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden. Beispiele: Der Kunde unterlässt es, Timora OÜ rechtzeitig über wichtige Umstände zu informieren oder erforderliche Daten bereitzustellen, oder er meldet einen Mangel nicht unverzüglich und trägt so zu einer Schadensentstehung bei. Insbesondere hat der Kunde bei elektronischen oder mobilen Tickets die Pflicht, die erforderlichen Empfangsvoraussetzungen (z.B. funktionierende E-Mail-Adresse, kompatibles Smartphone für Mobile Tickets) zu schaffen; unterlässt er dies, liegt ein mitwirkungsverantworteter Umstand vor, der die Haftung von Timora OÜ ausschließt.

 

8.6 Ansprüche des Kunden aufgrund Ausfalls oder mangelhafter Durchführung einer Veranstaltung (z.B. Absage der Veranstaltung, Abbruch, Leistungsstörungen vor Ort) richten sich ausschließlich gegen den Veranstalter der Veranstaltung. Timora OÜ ist in solchen Fällen nicht zur Erstattung des Ticketpreises oder zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet, es sei denn, Timora OÜ hätte im Einzelfall eigene vertragliche Pflichten verletzt. Der Kunde trägt insbesondere das Insolvenzrisiko des Veranstalters – sollte der Veranstalter zahlungsunfähig werden und bereits gezahlte Ticketgelder nicht erstatten können, kann der Kunde diesbezüglich keine Ansprüche gegenüber Timora OÜ geltend machen. Außer in den unter Ziffer 8.1 bis 8.4 genannten Fällen haftet Timora OÜ nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden. Damit bleibt für leichte Fahrlässigkeit (Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten) die Haftung von Timora OÜ ausgeschlossen, soweit nicht Kardinalpflichten betroffen sind.

 

8.7 Höhere Gewalt (Force Majeure): Bei Ereignissen höherer Gewalt ist Timora OÜ von ihren Leistungspflichten befreit, ebenso entfallen etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden in solchen Fällen vollständig. Ein Rücktrittsrecht des Kunden wegen der bekannt gewordenen höheren Gewalt zum betreffenden Zeitpunkt ist ausgeschlossen. Hintergrund ist, dass Timora OÜ als Vermittler selbst keine Leistungen des Veranstalters erbringen kann und aus den Umständen höherer Gewalt auch keine eigenen Ersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter herleiten kann. Beispiel: Wird eine Großveranstaltung durch behördliche Anordnung oder durch den Veranstalter selbst abgesagt, oder muss sie unter erheblich erschwerten Bedingungen bzw. ohne Publikum durchgeführt werden (etwa sogenannte Geisterspiele bei Sportveranstaltungen oder Konzerte ohne Zuschauer), so haftet Timora OÜ grundsätzlich nicht für etwaige Schäden oder Verluste des Kunden. Derartige Maßnahmen liegen außerhalb des Einflussbereichs von Timora OÜ und können von Timora OÜ weder verhindert noch abgemildert werden.

 

Unter Force Majeure fallen typischerweise insbesondere:

  • Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben, Hurrikane, Stürme oder andere extreme Wetterereignisse,

  • Feuer bzw. größere Brände,

  • Epidemien und Pandemien (Seuchen),

  • Kriege, Bürgerkriege oder Unruhen,

  • Embargos oder staatliche Handelsbeschränkungen,

  • sowie ggf. kurzfristige gesetzliche oder behördliche Änderungen (Erlasse, Gesetze, Verordnungen), die die Leistungserbringung unmittelbar beeinträchtigen.
     

Tritt ein Fall von höherer Gewalt ein, wird Timora OÜ den Kunden unverzüglich informieren. Etwa bereits gezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen werden nach Möglichkeit erstattet, sofern Timora OÜ nicht selbst bereits unwiederbringliche Aufwendungen hatte. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

 

8.8 Soweit die Haftung von Timora OÜ nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von Timora OÜ. Keine der vorstehenden Haftungsbeschränkungen soll jedoch die Haftung von Timora OÜ für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen, für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) oder nach dem Produkthaftungsgesetz beschränken oder ausschließen. In diesem Umfang haftet Timora OÜ uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.

9. Datenschutz

9.1 Timora OÜ erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Auftragsabwicklung erfolgt mittels automatisierter Datenverarbeitung; der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung, dass Timora OÜ die im Rahmen der vertraglichen Beziehungen vom Kunden erhaltenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung verarbeitet. Der Kunde willigt ferner ein, dass Timora OÜ die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten für geschäftliche Zwecke an Dritte weitergibt, die den Vertrag (bzw. einzelne Leistungen daraus) im Auftrag oder zusammen mit Timora OÜ durchführen. Dies betrifft insbesondere die Weitergabe erforderlicher Daten an den jeweiligen Veranstalter (bei Ticketbuchungen) oder an Leistungsträger wie Hotels, Transportunternehmen etc., soweit dies zur Erfüllung des vom Kunden gebuchten Erlebnisses notwendig ist. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur in dem Umfang, der für die jeweilige Leistung erforderlich ist, und unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen. Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Weitergabe der Kundendaten (etwa zu Werbezwecken) findet ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden nicht statt.

 

Hinweis: Timora OÜ behandelt alle persönlichen Daten vertraulich. Weitere Informationen zum Datenschutz, zu unseren Maßnahmen zur Datensicherheit sowie zu den Rechten des Kunden (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch etc.) sind in der Datenschutzerklärung von Timora OÜ enthalten, die auf unserer Website abrufbar ist.

 

9.2 Ist der Kunde mit der zur Vertragsdurchführung erforderlichen Weitergabe seiner Daten (gemäß vorstehendem Absatz) im Einzelfall nicht einverstanden, hat er Timora OÜ hierüber unverzüglich zu informieren. Timora OÜ weist jedoch darauf hin, dass ohne entsprechende Datenweitergabe eine ordnungsgemäße Leistungserbringung ggf. nicht möglich ist. Etwaige Störungen oder Verzögerungen in der Vertragsdurchführung, die aus einer Verweigerung der Datenweitergabe resultieren, gehen zu Lasten des Kunden. Sofern der Kunde keine besondere Weisung erteilt, darf Timora OÜ jedoch davon ausgehen, dass er mit der notwendigen Verwendung seiner Daten im beschriebenen Rahmen einverstanden ist.

10. Schlussklauseln

10.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland als Maßgebliches für sämtliche Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen Timora OÜ und dem Kunden. Dies gilt auch für internationale Verträge, d.h. wenn ein Auftrag oder eine Lieferung einen grenzüberschreitenden Bezug aufweist (z.B. Versand von Tickets in ein anderes Land). Bei Verbrauchern mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gilt die vorstehende Rechtswahl jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährleistet wird. Mit anderen Worten: Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des jeweiligen Heimatlandes eines EU-Verbrauchers bleiben auch bei Wahl deutschen Rechts anwendbar und werden durch diese Rechtswahl nicht unterlaufen.

 

10.2 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis (Lieferungen, Leistungen und Zahlungen) ist der Sitz der Timora OÜ in Estland, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Für Verbraucher gilt der Wohnsitz des Verbrauchers als Erfüllungsort, soweit gesetzlich vorgeschrieben.

 

10.3 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist ausschließlicher Gerichtsstand – auch für internationale Rechtsstreitigkeiten – der Sitz der Timora OÜ in Estland. Dies gilt entsprechend bei grenzüberschreitenden Verträgen mit Unternehmern. Timora OÜ behält sich jedoch das Recht vor, jeden anderen international zuständigen Gerichtsstand anzurufen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG – Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf) wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB verbleibt es bei den gesetzlichen Gerichtsstandregelungen; insbesondere kann ein Verbraucher Ansprüche nach seiner Wahl auch an seinem Wohnsitzgericht geltend machen, und eine etwaige Gerichtsstandsvereinbarung in Estland gilt für ihn nur, soweit gesetzlich zulässig.

 

10.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt im Falle von Regelungslücken: Für nicht geregelte Punkte tritt die einschlägige gesetzliche Regelung in Kraft.

 

(Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)

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